Gesamterneuerungswahlen 2025
Amtsperiode / Gemeindebehörden
Die Amtsperiode 2022 - 2025 endet am 31. Dezember 2025. Somit finden dieses Jahr Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 - 2029 statt.
Folgende Gemeindebehörden werden gewählt:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats
- Gemeindeammann *
- Vizeammann *
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission sowie 1 Ersatzmitglied
- 2 Mitglieder des Wahlbüros sowie 2 Ersatzmitglieder
* § 27a Abs. 2 lit. a Gesetz über die politischen Rechte (GPR):
Stimmen für die Wahl als Gemeindeamman oder Vizeammann sind nur gültig, wenn die Person in den Gemeinderat gewählt wird.
Termine
Frist für Einreichung der Wahlvorschläge | Freitag, 15. August 2025, bis 12:00 Uhr |
1. Wahlgang | Sonntag, 28. September 2025 |
Allfälliger 2. Wahlgang | Sonntag, 30. November 2025 |
Wahlvorschläge / Wählbarkeit
Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) müssen Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten unterzeichnet und bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12:00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Anmeldung für den 1. Wahlgang können Sie auf dieser Seite unter "Dokumente" oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Hendschiken beziehen.
Nach § 69 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau (KV) und § 5 GPR sind alle in der Gemeinde Hendschiken wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen wählbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Hendschiken wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (§ 59 Abs. 1 KV).