Waldhaus
Beschreibung
Das Waldhaus bietet Sitzplätze für ca. 40 Personen. Es ist mit einem Innen-Cheminée ausgestattet, mit dem auch die Zentralheizung betrieben wird. In der gut ausgerüsteten Küche gibt es fliessendes Heiss- und Kaltwasser, ein grosses Waschbecken, zwei Elektroplatten und einen geräumigen Kühlschrank.
Küchengeschirrtücher, Abwaschmittel, Reinigungsmittel sowie das Cheminéeholz werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Im Aussenbereich befindet sich eine Feuerstelle mit Tischen und Bänken.
Benützungsgebühr
ortsansässige Personen | CHF 150.00 |
auswärtige Personen | CHF 250.00 |
nur Aussenbereich* | CHF 75.00 |
Massgebend für die Festsetzung der Mietgebühr ist das Steuerdomizil der verantwortlichen Person, die volljährig und handlungsfähig sein muss.
*Der Aussenbereich inkl. WC-Anlage kann nur von Montag bis Donnerstag separat reserviert werden. Am Wochenende wird nur das ganze Waldhaus vermietet.
Bereits heute wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Anlass und schönen Aufenthalt im Waldhaus Hendschiken.
Waldhauswart und Gemeindeverwaltung Hendschiken
Rechtliche Informationen:
- Der Gesuchsteller, die Gesuchstellerin nimmt zur Kenntnis,
dass die Bewilligung entzogen, die Veranstaltung abgebrochen und strafrechtliche Massnahmen eingeleitet werden, wenn gegen einen oder beide der nachfolgenden Tatbestände verstossen wird:
A) StGB Art. 251; Urkundenfälschung: Wenn Falschangaben über Personen oder Mietgründe gemacht werden.
B) Polizeireglement §20; Bewilligungen: Wenn in den Lokalitäten od. Aussenräumen links- od. rechtspopulistische Veranstaltungen durchgeführt werden.
(Bei einem Verstoss gegen diese Auflagen kann die Bewilligung unter Strafklage an Ort und Stelle durch die Polizei entzogen und allfällige Kosten für eine polizeiliche Intervention dem Bewilligungsnehmer auferlegt werden.) - Rechtsmittelbelehrung:
Falls Sie mit dieser Verfügung oder diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Stadt- oder Gemeinderat schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung oder der Entscheid vollständig aufgebhoben und der Stadt- oder Gemeinderat entscheidet selbst. Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten. Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadt- oder Gemeinderat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersatz allfälliger Parteikosten besteht nicht. Ohne schriftliche Mitteilung innert 10 Tagen wird der Entscheid rechtskräftig.
Kontakte
Adresse | Kontaktangaben | |
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Gemeindeverwaltung Reservationen |
Schulweg 3 5604 Hendschiken |
062 885 50 80 |
Waldhauswart Informationen / Besichtigungen |
Zobrist Kurt Baumgartenweg 1 5604 Hendschiken |
062 891 61 42 076 586 61 42 |
Stv. Waldhauswart |
Hunziker David Bühl 3 5604 Hendschiken |
076 568 18 91 |