Ersatzwahl Gemeinderat, Amtsperiode 2026/2029
Demission / Ersatzwahl
Bei den Gesamterneuerungswahlen wurde der Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029 vollständig gewählt. Aufgrund der Demission von Peter Kuster wird eine Ersatzwahl durchgeführt.
Termine
| Frist für Einreichung der Wahlvorschläge | Freitag, 28. November 2025, 12.00 Uhr |
| 1. Wahlgang | Sonntag, 11. Januar 2026 |
| Allfälliger 2. Wahlgang | Sonntag, 8. März 2026 |
Wahlvorschläge / Wählbarkeit
Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) müssen Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten unterzeichnet und bis spätestens am Freitag, 28. November 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Anmeldung für den 1. Wahlgang können Sie auf dieser Seite unter "Dokumente" oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Hendschiken beziehen.
Nach § 69 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau (KV) und § 5 GPR sind alle in der Gemeinde Hendschiken wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen wählbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Hendschiken wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (§ 59 Abs. 1 KV).