Demission / Ersatzwahl

Bei den Gesamterneuerungswahlen wurde der Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029 vollständig gewählt. Aufgrund der Demission von Peter Kuster wird eine Ersatzwahl durchgeführt. 

Termine

Frist für Einreichung der Wahlvorschläge Freitag, 28. November 2025, 12.00 Uhr
1. Wahlgang Sonntag, 11. Januar 2026
Allfälliger 2. Wahlgang Sonntag, 8. März 2026

Wahlvorschläge / Wählbarkeit

Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) müssen Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten unterzeichnet und bis spätestens am Freitag, 28. November 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Anmeldung für den 1. Wahlgang können Sie auf dieser Seite unter "Dokumente" oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Hendschiken beziehen.

Nach § 69 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau (KV) und § 5 GPR sind alle in der Gemeinde Hendschiken wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen wählbar.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Hendschiken wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (§ 59 Abs. 1 KV).

Formulare

Bezeichnung Link
Anmeldung für den 1. Wahlgang

 

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