Sanierung Industriestrasse, Projektauflage

17.08.2026

Der technische Bericht, die Projektpläne sowie die Pläne zur vorübergehenden Landbeanspruchung während der Bauzeit liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 17. August bis 16. September 2026, in der Gemeindeverwaltung Hendschiken öffentlich auf.

Die Unterlagen stehen Ihnen ausserdem hier zur Verfügung: 

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, Schulweg 3, 5604 Hendschiken einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Für das Projekt sind lediglich vorübergehende Landbeanspruchungen während der Bauzeit vorgesehen. Rechte, die in den Unterlagen nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. 

 

Zurück