Gesamterneuerungswahl 2026/2029 - Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro, stille Wahl

04.09.2025

Für die Gesamterneuerungswahlen der Finanzkommission, der Steuerkommission und des Wahlbüros sind während der Anmeldefrist weniger oder gleich viele Kandidaturen eingegangen, als Sitze zu vergeben sind.

Gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wurde mit der Publikation der eingereichten Kandidaturen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. Während dieser fünftägigen Frist ging eine zusätzliche Kandidatur als Ersatzmitglied des Wahlbüros ein.

Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der vergebenden Sitze nicht übersteigt, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Finanzkommission (3 Sitze)

  • Maier, Christian, 1965, von Aarau AG, Quellenstrasse 6, SVP, neu
  • Schneller, Sabrina, 1989, von Wolfenschiessen NW, Baumgartenweg 3, parteilos, neu
  • Wicki, Simona, 1960, von Rheinfelden AG, Oberdorfstrasse 10, parteilos, neu

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Zobrist, André, 1957, von Hendschiken AG, Seckackerweg 6, SVP, bisher
  • Schär, Beat, 1968, von Walterswil BE, Schmittengässli 3, SVP, bisher
  • Biedermann, Andreas, 1971, von Dintikon AG, Heuweg 23, SP, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Engelhardt, Gertrud, 1950, von Zürich ZH, Heuweg 4, SP, bisher

Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 Sitze)

  • Holzer, Christian, 1961, von Othmarsingen AG, Dintikerstrasse 3, parteilos, bisher
  • Wegmüller, Roman, 1985, von Hasle bei Burgdorf BE, Dottikerstrasse 7, parteilos, neu

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (2 Sitze)

  • Koradi, Sandra, 1979, von Neuforn TG, Schulweg 5, parteilos, neu
  • Wippich, Vanessa, 1986, Steg-Hohtenn VS, Strohgässli 2b, SP, neu

Wahlbeschwerden sind unter Berücksichtigung der §§ 66 - 69 GPR innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Hendschiken, 4. September 2025

Wahlbüro Hendschiken

 

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