Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Jetzt Wahlvorschläge einreichen

21.07.2025

Am Freitag, 15. August 2025, um 11.30 Uhr, endet die Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029.

Alle wählbaren Personen, die Interesse daran haben, in einer Gemeindebehörde mitzuwirken, sind herzlich eingeladen, ihre Kandidatur einzureichen. Dazu muss der Wahlvorschlag ausgefüllt und von mindestens 10 stimmberechtigten Personen aus der Gemeinde unterzeichnet werden.

Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist bei der Gemeindeverwaltung, Schulweg 3, einzureichen.

Die Anmeldung für den 1. Wahlgang finden Sie hier: Anmeldung 1. Wahlgang. Dieses kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 

Folgende Behörden werden gewählt: 

  • Gemeinderat, 5 Mitglieder
    davon 1 Gemeindeammann und 1 Vizeammann *
  • Finanzkommission, 3 Mitglieder
  • Steuerkommission, 3 Mitglieder sowie 1 Ersatzmitglied
  • Wahlbüro, 2 Mitglieder sowie 2 Ersatzmitglieder

* § 27a Abs. 2 lit. a Gesetz über die politischen Rechte (GPR):
Stimmen für die Wahl als Gemeindeamman oder Vizeammann sind nur gültig, wenn die Person in den Gemeinderat gewählt wird.

Wir freuen uns auf engagierte Kandidatinnen und Kandidaten, die unsere Gemeinde aktiv mitgestalten möchten.

 

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