Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Anmeldeverfahren

15.05.2025

Die Amtsperiode 2022/2025 endet dieses Jahr und somit finden im Jahr 2025 Gesamterneuerungswahlen statt. Die Termine wurden mit den offiziellen Wahl- und Abstimmungsterminen koordiniert und für den 28. September (1. Wahlgang) und den 30. November 2025 (allfälliger 2. Wahlgang) festgelegt.

Es werden gewählt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder)
  • Gemeindeammann
  • Vizeammann
  • Finanzkommission (3 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
  • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung Hendschiken oder auf www.hendschiken.ch bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 2 GPR).

Für den Gemeinderat gilt: Die fünf Mitglieder des Gemeinderats sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann werden gleichzeitig gewählt. Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind nur gültig, wenn diese auf dem gleichen Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Für die übrigen Behörden und Kommissionen gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Informationen und Formulare zu den Gesamterneuerungswahlen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung und unter www.hendschiken.ch.

Hendschiken, 15. Mai 2025
Wahlbüro

 

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