Familienergänzende Kinderbetreuung; Subventionen

18.07.2018

Ab 01. August 2018 tritt das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Als kommunale Grundlage dient das Kinderbetreuungsreglement. Das Kinderbetreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsreglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.

Die gesetzlichen Grundlagen sowie das Antragsformular, welche die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung regeln, finden Sie hier.

 

 

 

 

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