Die Finanzverwaltung ist zuständig für den richtigen und rechtzeitigen Vollzug der Ausgaben und Einnahmen (Steuern, Beiträge und Gebühren), für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes, für die sichere Verwahrung der Gelder sowie für die rechtzeitige Ablage der Rechnungen, Kontrolle und Statistiken.