1. August-Feuerwerk; Sicherheitsvorkehrungen

18.07.2019

Das Abbrennen von Feuerwerk ist gemäss § 14 des Polizeireglements ohne besondere Bewilligung am Bundesfeiertag unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist hingegen immer bewilligungspflichtig.

Wir bitten Sie, darauf zu achten, Feuerwerke nicht in Wohnsiedlungen oder in der Nähe von Ställen oder weidenden Tieren zu zünden. Vielen Dank.

 

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