06.04.2022
Für die Ersatzwahl eines Gemeinderats vom 15. Mai 2022 für die Amtsperiode 2022/2025 wurden für den 1. Wahlgang keine Kandidaten angemeldet.
Im 1. Wahlgang kann jede/jeder wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats in jedem Fall eine Urnenwahl statt [§ 30b Gesetz über die politischen Rechte (GPR)].
Wahlbüro Hendschiken