Beitragsplan Erschliessung Bifang, öffentliche Auflage

06.01.2022

Bauherrschaft          Gemeinde Hendschiken, 5604 Hendschiken

Bauobjekt                  Neubau Bifangstrasse, Parzelle 623

Auflage                     06. Januar 2022 bis 07. Februar 2022

 

Der Bericht Beitragsplan Erschliessung Bifang mit Beitragsplänen Strasse, Trinkwasser und Abwasser liegt vom 6. Januar 2022 bis 7. Februar 2022 öffentlich auf. Zusätzlich zur öffentlichen Auflage wird den betroffenen Grundeigentümern der Bericht Beitragsplan mit 3 Situationsplänen direkt eröffnet.

 

Zahlungspflicht

Gemäss § 18 Strassenreglement bzw. § 60 Wasserreglement und § 39 Abwasserreglement entsteht die Beitragspflicht mit Beginn der öffentlichen Auflage des Beitragsplanes. Beiträge sind auch dann fällig, wenn gegen den Beitragsplan Einsprachen resp. Beschwerde geführt wird.

 

Fälligkeit der Erschliessungsbeiträge

Gemäss § 19 Strassenreglement bzw. § 61 Wasserreglement und § 40 Abwasserreglement werden Erschliessungsbeiträge frühestens mit Baubeginn der Anlage fällig, für welche sie erhoben werden. Es werden die effektiv angefallenen Erstellungskosten verrechnet.

 

Rechtsmittel

Gegen den Beitragsplan kann während 30 Tagen nach Zustellung beim Gemeinderat Hendschiken Einsprache erhoben werden (§ 35 Abs. 2 BauG). Einspracheentscheide des Gemeinderates können mit Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, angefochten werden.

 

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