06.01.2022
Bauherrschaft Gemeinde Hendschiken, 5604 Hendschiken
Bauobjekt Neubau Bifangstrasse, Parzelle 623
Auflage 06. Januar 2022 bis 07. Februar 2022
Der Bericht Beitragsplan Erschliessung Bifang mit Beitragsplänen Strasse, Trinkwasser und Abwasser liegt vom 6. Januar 2022 bis 7. Februar 2022 öffentlich auf. Zusätzlich zur öffentlichen Auflage wird den betroffenen Grundeigentümern der Bericht Beitragsplan mit 3 Situationsplänen direkt eröffnet.
Zahlungspflicht
Gemäss § 18 Strassenreglement bzw. § 60 Wasserreglement und § 39 Abwasserreglement entsteht die Beitragspflicht mit Beginn der öffentlichen Auflage des Beitragsplanes. Beiträge sind auch dann fällig, wenn gegen den Beitragsplan Einsprachen resp. Beschwerde geführt wird.
Fälligkeit der Erschliessungsbeiträge
Gemäss § 19 Strassenreglement bzw. § 61 Wasserreglement und § 40 Abwasserreglement werden Erschliessungsbeiträge frühestens mit Baubeginn der Anlage fällig, für welche sie erhoben werden. Es werden die effektiv angefallenen Erstellungskosten verrechnet.
Rechtsmittel
Gegen den Beitragsplan kann während 30 Tagen nach Zustellung beim Gemeinderat Hendschiken Einsprache erhoben werden (§ 35 Abs. 2 BauG). Einspracheentscheide des Gemeinderates können mit Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, Laurenzenvorstadt 9, 5001 Aarau, angefochten werden.