Gemeindeversammlung vom 17.11.2021; Beschlüsse

18.11.2021

Einwohnergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2021 veröffentlicht:

 

  1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01. September 2021
  2. Genehmigung Einbürgerung von Rodrigues Carvalho Gonçalves, Sónia Marisa, geb. 19.03.1991, mit den Kindern Carvalho Gonçalves, Lucas, geb. 24.04.2014 und Carvalho Gonçalves, Tatiana, geb. 03.08.2018, Bachmatt 5, Hendschiken
  3. Genehmigung Beschaffung neues Kommunalfahrzeug Werkdienst inkl. Zubehör, Verpflichtungskredit von CHF 100’000
  4. Genehmigung Entschädigung Gemeinderat ab Amtsperiode 2022 / 2025
  5. Genehmigung Schulsekretariat, Erhöhung des Pensums von 20 % auf 40 % ab 01.01.2022
  6. Genehmigung Gebührenreglement für ausserordentliche Dienstleistungen der Gemeinde Hendschiken,
  7. Genehmigung Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 125 %

 

Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung - mit Ausnahme der Traktanden 1 Protokoll und 2 Einbürgerungen - unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Lenzburger Bezirksanzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 27. Dezember 2021

 

Ortsbürgergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. November 2021 veröffentlicht:

 

  1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Juni 2021
  2. Genehmigung Budget 2022

 

Die Genehmigung des Budgets 2022 der Ortsbürgergemeindeversammlung (Traktandum 2) untersteht dem fakultativen Referendum. Es ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Lenzburger Bezirksanzeiger“ in einem Referendumsbegehren verlangt.

 

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 27. Dezember 2021

 

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