Trinkwasser wird weiterhin geprüft

01.04.2021

Das Bundesgericht befasst sich zurzeit mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen betreffend ChlorothaloniL Aufgrund der zweiten Zwischenverfügung besteht bis zum Hauptentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes folgende neue Situation: Für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser gilt kein Höchstwert mehr. Amtlich erhobene Trinkwasserproben mit einer Konzentration von Chlorothalonil-Abbauprodukten von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter werden nicht mehr beanstandet. Die Wasserversorgung Hendschiken wird trotz dieses Urteils die Qualität des Trinkwassers im bisherigen Rahmen prüfen.

 

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