Steuern; Bezahlung

23.03.2021

Im Frühjahr erhalten die Steuerpflichtigen jeweils die provisorischen Rechnungen über die mutmasslich zu bezahlenden Steuern: 

  • Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres; zahlbar in der Regel bis zum
    Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin), 
  • Direkte Bundessteuer für das vorangehende Jahr; zahlbar in der Regel bis zum
    31. März. 

Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der zuständigen Bezugsstelle eine Lösung gefunden werden. 

 

Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)? 

Kontaktieren Sie bitte das Regionale Steueramt Dintikon, Telefon 056 616 68 10 oder E-Mail steuern@dintikon.ch, und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. 

Verwendung der mitgelieferten Einzahlungsscheine 

Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern nur die beigelegten Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto und dem entsprechenden Steuerjahr gutgeschrieben werden. 

Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Abteilung Finanzen, Telefon 062 885 50 81 oder E-Mail info@hendschiken.ch, zusätzliche Einzahlungsscheine bestellen. 

Bei Einsatz von E-Banking können die Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für mehrere Zahlungen im gleichen Steuerjahr verwendet werden. 

 

Zinskonditionen 2021 für die Einkommens- und Vermögenssteuern 

Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2021 beträgt der Zinssatz 0.1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5.1 % für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

 

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