Drittmeldepflicht

15.08.2019

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Einzüge, Umzüge und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost und E-Mail.

 

Wir machen die Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer darauf aufmerksam, dass ebenfalls die Möglichkeit besteht, die eigene Fachapplikationen direkt an die Schnittstelle sedex anzubinden oder aber die Meldungen über die webbasierte Internet-Lösung des Bundesamts für Statistik über folgenden Link zu senden:

 

https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung

 

Wir danken Ihnen für die Nutzung dieses Angebots.

 

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