27.08.2026
Per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, wird die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft.
Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im SIedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: Merkblatt Stufe 4