26.10.2023
Gestützt auf § 31 Abs. 6 des Abfallreglement der Gemeinde Hendschiken ist der
Gemeinderat ermächtigt, die Gebührenansätze, inkl. Grundgebühr, unter Wahrung der veränderten Abfallbewirtschaftungskosten, so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes gewährleistet ist und bleibt.
Der Gemeinderat Hendschiken hat deshalb beschlossen, per 01. Januar 2024 die
Abfallgebühren wie folgt zu senken:
Gebührentarife (exkl. MwSt.) |
bis 2023 |
ab 2024 |
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CHF |
CHF |
Grundgebühren pro Jahr |
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Grundgebühr |
40.00 |
20.00 |
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Gebühren für die volumenabhängige Kehrichtabfuhr |
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Kehrichtsack 17L |
0.90 |
0.72 |
Kehrichtsack 35L |
1.34 |
1.07 |
Kehrichtsack 60L |
2.43 |
1.94 |
Kehrichtsack 110L |
4.19 |
3.35 |
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Gebühren für die gewichtsabhängige Kehrichtabfuhr |
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Reduktion 20% |
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Mit diesen Gebührenreduktionen wird das Abfallguthaben in den kommenden Jahren moderat abgebaut. Die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebes bleibt jedoch
gewährleistet.
Bezug bei:
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Volg Hendschiken |
Coop Pronto Hendschiken |
Kehrichtmarken |
X |
X |
Grüngut - Plomben |
X |
- |
Grüngut - Jahresvignetten |
X |
- |