Sicht im Strassenverkehr - Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

08.06.2023

In den vergangenen Wochen entwickelten sich Hecken, Sträucher und Bäume eindrücklich. Doch unsere Gesetze und Vorschriften unterstehen nicht den Gesetzen der Natur. Hecken und Sträucher wachsen wild und in alle Richtungen.
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns Sie höflich darauf aufmerksam zu machen, dass gemäss den §§ 72 und 73 des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Strassen und Wegen den Fussgänger sowie den rollenden Verkehr in keiner Weise behindern sollten. 
Bitte beachten Sie, dass bei Kurven, Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten die Einfriedigungen, Bäume, Sträucher, Pflanzungen, Materiallager und dergleichen unzulässig sind, wenn sie die Übersicht beeinträchtigen. Ebenso sind Beleuchtungskandelaber, Verkehrsschilder, Hydranten und Randsteine wenn nötig freizulegen.
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen das Merkblatt "Sicht im Strassenraum" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, aufgeschaltet.

Besten Dank für die Umsetzung und Ihre Rücksichtnahme.

 

 

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