11.03.2022
Gestützt auf § 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Hendschiken gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern Ende April 2022 in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien von folgenden Dokumenten eingereicht werden:
- Hundeausweis
- von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
Abmeldung Ihres Hundes
Sollte der Hund verstorben sein oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, so melden Sie dies bitte ebenfalls innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und Ihnen wird keine unnötige Rechnung zugestellt.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!