Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Hendschiken

12.01.2022

Nachdem die Schulpflegen im Kanton Aargau durch Volksentscheid per 31. Dezember 2021 von Rechts wegen aufgehoben worden sind, ist der Gemeinderat ermächtigt, Ziffer l. lit.b der Gemeindeordnung der Gemeinde Hendschiken ohne Gemeindeversammlungsbeschluss und nachfolgendes obligatorisches Referendum formell aufzuheben.

Der Gemeinderat hat diese Teilrevision am 11. Januar 2022 beschlossen. In der Gemeinde-ordnung steht auf Seite 2 neu folgende Fussnote:

Ziff. I. lit.b. „Die Schulpflege besteht aus fünf Mitgliedern“ ist durch die Volksabstimmung vom 27.09.2020 hinfällig und durch Gemeinderatsbeschluss vom 11.01.2022 aufgehoben worden.

 Die Gemeindeordnung der Gemeinde Hendschiken kann auf der Website im Verzeichnis https://hendschiken.ch/verwaltung/online-dienste unter «Reglemente» eingesehen werden.

 

Zurück