Landwirtschaft; Betreten von Äckern und Wiesen

11.07.2018

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Betreten von Äckern und Wiesen grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur soweit erlaubt ist, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober zu verzichten.

Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Regel.

 

Zurück