Informationen aus der Abteilung Soziale Dienste

09.07.2018

Kinderbetreuungsgesetz

Das Kinderbetreuungsreglement regelt die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung und tritt ab 01. August 2018 in Kraft.

 

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe ist nicht rückerstattungspflichtig.

 

Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Was tun, wenn die Alimente nicht eintreffen? Unterhaltsberechtigte Kinder und Elternteile haben Anspruch auf Alimentenbevorschussung bzw. Inkassohilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.

Ausbleibende wie auch verspätet geleistete Kinderunterhaltszahlungen von getrenntlebenden Elternteilen können zu einer wirtschaftlichen Notlage für das Kind führen. Die Gemeinde kann aushelfen, indem sie Unterhaltszahlungen an Kinder bevorschusst oder eine Inkassohilfe anbietet.

 

Krankenkassenausstände

Haben Sie Ausstände bei der Krankenkasse? Möchten Sie verhindern, dass Sie auf die Säumigenliste kommen und somit ein Leistungsstopp verursacht wird? Melden Sie sich bei uns, damit wir Ihre Situation besprechen können.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Sozialen Dienste Hendschiken gerne zur Verfügung.

 

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