Feuerverbot

27.07.2022

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten weiter abgetrocknet. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sinken weiter. Die lokalen Gewitter der letzten Tage haben zu keiner Entspannung geführt. In den nächsten ein bis zwei Wochen ist keine markante Veränderung dieser Situation absehbar.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie -prognose steigt das Risiko von Wald- und Flurbränden im Kantonsgebiet weiter an.

Experten der Abteilung Wald (BVU), der Abteilung Landschaft und Gewässer (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage erneut beurteilt. Gestützt auf einen entsprechenden Antrag des KFS AG und die obigen Ausführungen ist es nötig, das seit 21. Juli 2022 geltende Feuerverbot und teilweise Feuerwerksverbot gemäss Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 20. Juli 2022 zu verschärfen: Das Abrennen von Feuerwerk ist neu im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres verboten.

 

Das Departement Gesundheit und Soziale verfügt: 

 

  1. Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  2. Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Davon ausgenommen sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
  3. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
  4. Die Gemeinderäte können auf dem Gemeindegebiet gestützt auf § 13b Abs. 1 BSG strengere Verbote aussprechen.
  5. Das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot gemäss den vorstehenden Dispositiv-Ziffern 1 bis 3 gelten ab dem 27. Juli 2022, 09.00 Uhr, bis auf Widerruf.
  6. Einer Beschwerde gegen die vorliegende Allgemeinverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

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