2. Anmeldeverfahren für Gemeinderat

19.05.2022

Wahlresultat der Ersatzwahl Mitglied des Gemeinderates vom 15. Mai 2022

Eingelangte Wahlzettel

In Betracht fallende Wahlzettel

Absolutes Mehr

142

97

49

Niemand hat im 1. Wahlgang das absolute Mehr erreicht.

Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 15. Mai 2022 können dem entsprechenden Wahlprotokoll auf der Homepage der Gemeinde Hendschiken und im Aushang bei der Gemeindeverwaltung entnommen werden.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlverfahren im 2. Wahlgang

Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht worden ist, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 25. September 2022 festgelegt.

Wahlvorschläge

Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.

Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen demnach bis Dienstag, 31. Mai 2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Hendschiken eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.

Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet. Das Anmeldeformular für den 2. Wahlgang kann hier heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei Hendschiken bezogen werden.

 

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